Kurantrag, Bewilligung und Ablauf Ihrer Kur

Kurantrag – Bewilligung der Kur

Bei medizinischer Notwendigkeit bekommen Sie eine Kur bzw. eine Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA), die sogenannte „Kur neu“, bewilligt. Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt stellen die medizinische Notwendigkeit fest und füllen mit Ihnen gemeinsam den entsprechenden Kurantrag aus. Dieses Formular geht anschließend zur Genehmigung an Ihren Sozialversicherungsträger.

Sie haben die Möglichkeit, auf dem Antragsformular Ihre Wunschdestination in einem OptimaMed Gesundheitsresort, wie z.B. Gesundheitsresort Bad Mitterndorf, anzugeben. Ihr Wunsch wird bei der Zuweisung zu einer Kur meistens berücksichtigt.

Die Bezahlung Ihres Aufenthalts wird von der Sozialversicherung übernommen, einen verbleibenden Selbstbehalt, der sich nach Ihrem Einkommen richtet, müssen Sie selbst übernehmen.

Sobald Ihre Bewilligung bei uns im Kurzentrum eingelangt ist, kontaktieren wir Sie und vereinbaren mit Ihnen einen Aufenthaltstermin. Bei uns im Haus erhalten Sie nach der Erstuntersuchung mit der Kurärztin/dem Kurarzt Ihren individuell erstellten Therapieplan. Dabei sorgen wir nicht nur dafür, dass Sie während Ihres Aufenthaltes bei uns beste Bedingungen für Genesung und Erholung vorfinden, sondern nachhaltig von Ihrer Kur profitieren.

Private Kur in Bad Mitterndorf

Wir bieten in allen OptimaMed Gesundheitsresorts auch Privatkuren an. Diese werden zum Beispiel gerne zwischen den von der Sozialversicherung bewilligten und bezahlten Kuraufenthalten absolviert.

Für eine private Kur wählen Sie eine Gesundheitseinrichtung aus und vereinbaren bei der Buchung Termin und Aufenthaltsdauer individuell. Die Kosten für diese Kur tragen Sie selbst. Hier finden Sie aktuelle und saisonale Angebote für Ihre Privatkur.

Kurantrag Kurhotel in den Bergen
Medizinische Untersuchung
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